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Bootsführerscheine der DLRG

Die DLRG-Motorboote sind äußerst wichtige Einsatzmittel unserer täglichen Arbeit. Ihre Bedienung und Beherrschung, insbesondere unter schwierigen Einsatzbedingungen, erfordert demnach fundiertes Fachwissen und praktische Fertigkeiten. Beides wird in der Ausbildung zum Erwerb des DLRG-Bootsführerscheins vermittelt und muss in einer Prüfung nachgewiesen werden. Der Bootsführerschein A kann auf den amtlichen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden und Bootsführerschein B auf den amtlichen Sportbootführerschein See.

Abzeichen

DLRG Bootsführerschein A

Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil schriftlich

Praktische Prüfungsleistungen

  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde
  • Knotenkunde
  • Umgang mit PSAgE

Dokumente

Abzeichen

DLRG Bootsführerschein B

Der DLRG-Bootsführerschein B ist erforderlich für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang)
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil schriftlich

Praktische Prüfungsleistungen

  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde
  • Umgang mit PSAgE
  • Knotenkunde

Dokumente

Abzeichen

DLRG-Bootsführerschein A/B

Erwirbt der Bewerber die Qualifikationen DLRG-Bootsführer A (511) und DLRG-Bootsführer B (512) wird ihm die Lizenz DLRG Bootsführer A/B (513) erteilt.

Inhalte

  • Erwirbt der Bewerber die Qualifikationen DLRG-Bootsführer A (511) und DLRG-Bootsführer B (512) wird ihm die Lizenz DLRG-Bootsführer A/B erteilt.

Voraussetzungen

  • Ausbildung: DLRG Bootsführerschein A (511)
  • Ausbildung: DLRG Bootsführerschein B (512)

Dokumente

Ausbilder DLRG Bootsführerschein A

Für die verantwortliche Ausbildung und Prüfung im Bereich DLRG-Bootswesen ist eine besondere Ausbilderqualifikation erforderlich. Diese wird aufgeteilt in die Bereiche • Ausbilderqualifikation für den DLRG-Bootsführerschein A (581) • Ausbilderqualifikation für den DLRG-Bootsführerschein B (582)

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: DLRG Bootsführerschein A (511)
  • Ausbildung: Gemeinsamer Grundausbildungsblock (180.1)
  • Hospitation: DLRG Bootsführerschein A (511)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)

Dokumente

Ausbilder DLRG Bootsführerschein B

Für die verantwortliche Ausbildung und Prüfung im Bereich DLRG-Bootswesen ist eine besondere Ausbilderqualifikation erforderlich. Diese wird aufgeteilt in die Bereiche • Ausbilderqualifikation für den DLRG-Bootsführerschein A (581) • Ausbilderqualifikation für den DLRG-Bootsführerschein B (582)

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: DLRG Bootsführerschein B (512)
  • Ausbildung: Gemeinsamer Grundausbildungsblock (180.1)
  • Hospitation: DLRG Bootsführerschein B (512)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)

Dokumente

Multiplikator DLRG Bootsführerschein A

Für die Aus- und Fortbildung der Ausbilder in der / im Bereich Bootswesen sind Multiplikatoren zuständig. Es handelt sich hierbei um erfahrene Ausbilder, die aufgrund zusätzlich erworbener Qualifikation im Auftrag des zuständigen Landes- oder des Bundesverbandes diese Aufgabe wahrnehmen. Diese wird aufgeteilt in die Bereiche • Multiplikator für den DLRG-Bootsführerschein A (591) • Multiplikator für den DLRG-Bootsführerschein B (592)

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Ausbilder DLRG Bootsführerschein A (581)
  • Ausbildung: Allgemeine Multiplikatorenschulung (190)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)

Dokumente

Multiplikator DLRG Bootsführerschein B

Für die Aus- und Fortbildung der Ausbilder in der / im Bereich Bootswesen sind Multiplikatoren zuständig. Es handelt sich hierbei um erfahrene Ausbilder, die aufgrund zusätzlich erworbener Qualifikation im Auftrag des zuständigen Landes- oder des Bundesverbandes diese Aufgabe wahrnehmen. Diese wird aufgeteilt in die Bereiche • Multiplikator für den DLRG-Bootsführerschein A (591) • Multiplikator für den DLRG-Bootsführerschein B (592)

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Ausbilder DLRG Bootsführerschein B (582)
  • Ausbildung: Allgemeine Multiplikatorenschulung (190)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)

Dokumente

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