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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Spelle e.V. findest du hier .

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Qualifikationen im Katastrophenschutz

Helfergrundausbildung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401)
  • Ärztliche Tauglichkeit (ersetzbar durch Selbsterklärung)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) (Ausführungsbestimmungen: In Landesverbänden, in denen Einheiten ohne Wasserrettungsbezug tätig sind (z.B. ABC / Betreuung / Sanität), können für diese Helfer die Voraus setzungen Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152) entfallen.)
  • Ausbildung: Erste-Hilfe-Ausbildung (312) oder Ausbildung: Erste-Hilfe-Fortbildung (321)

Zusatzausbildung Bootsführer KatS

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: DLRG Bootsführerschein B (512)
  • Ausbildung: Gemeinsamer Grundausbildungsblock (180.1)
  • Hospitation: (gelöschte Ausbildung)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

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Zusatzausbildung Rettungstaucher KatS

Zusatzausbildung Kraftfahrer KatS

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Zusatzausbildung Hochwasserschutz und Deichverteidigung

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Truppführerausbildung

Truppführer führen Trupps von 2 bis 5 Helfern.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Katastrophenschutz oder in der öffentlichen Gefahrenabwehr)
  • Ausbildung: Helfergrundausbildung (811)
  • Ausbildung: Führungslehre (421)
  • Ausbildung: BOS-Sprechfunker -analog- (712) oder Ausbildung: BOS-Sprechfunker -digital- (715)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

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Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A)

Gruppenführer führen Gruppen von 2 bis 5 Trupps auch unterschiedlicher Fachrichtungen.

Zielgruppe
Die Fortbildung der Gruppenführer ist durch Ausbildung am Standort sicherzustellen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Truppführerausbildung (830)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung

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Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B)

Zugführer führen Züge von 2 bis 5 Gruppen unterschiedlicher Fachrichtungen. Sie können Einsätze oder Einsatzabschnitte in der Führungsstufe B nach DV 100 leiten.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A) (831)
  • mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Gruppenführer (mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Gruppenführer)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes)

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Verbandführerausbildung (Führen in der Führungsstufe C)

Verbandführer führen taktische Verbände von 2 bis 5 Zügen („Bereitschaft“) oder von 2 bis 5 Bereitschaften („Abteilung“) auch unterschiedlicher Fachdienste. Sie können Einsätze oder Einsatzabschnitte auch unterschiedlicher Fachdienste in der Führungsstufe C nach DV 100 leiten.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B) (832)
  • mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Zugführer (mindestens 3 Jahre aktive Tätigkeit als Zugführer)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)

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Ausbilder/Prüfer Katastrophenschutz

Für die verantwortliche Ausbildung und Prüfung im Bereich des Katas

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Gemeinsamer Grundausbildungsblock (180.1)
  • Ausbildung: Gruppenführerausbildung (Führen in der Führungsstufe A) (831)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)

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Multiplikator Katastrophenschutz

Ziel der allgemeinen Multiplikatorenschulung ist die Vermittlung von didaktisch-methodischen Kenntnissen und spezifischen Inhalten des personen- und vereinsbezogenen Bereiches der DLRG für die Aus- und Fortbildung von Lizenzbewerbern der DLRG. Die Ausbildung erfolgt durch besonders beauftragte Multiplikatoren im Auftrage des Bundesverbandes nach den Bestimmungen der Rahmen-Richtlinien für die Ausbildung der DLRG. Ausnahmen können durch den Bundesverband zugelassen werden, wenn der Bewerber die nötigen Kenntnisse bereits auf andere Weise erworben und nachgewiesen hat.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ausbildung: Allgemeine Multiplikatorenschulung (190)
  • Ausbildung: Ausbilder/Prüfer Katastrophenschutz (881)
  • Ausbildung: Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B) (832)
  • Hospitation: Zugführer- und Einsatzführerausbildung (Führen in der Führungsstufe B) (832) oder Hospitation: Verbandführerausbildung (Führen in der Führungsstufe C) (833)
  • Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Landesverbandes) oder Befürwortung durch die entsendende Gliederung (des Bundesverbandes)

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